Allgemeine Regeln und Richtlinien zur Bewertung des Timbrado Espanol
Die Bewertung des Timbrado Espanol ist schwierig, weil die Touren kurz sind und
schnell wechseln. Preisrichter sind dabei aufs höchste angespannt. Es ist aber erstrebenswert,
daß der Preisrichter nach jeder Bewertung Zeit genug und auch die . Möglichkeit hat, seine Bewertungen
und Entscheidungen den Züchtern und auch anderen Zuhörern und Liebhabern vorzutragen, zu erläutern und
deren Fragen ausgiebig zu beantworten. Für die Zucht unserer Gesangskanarien kann er damit sehr hilfreich wirken.
Die für die Bewertung vorgesehene Zeit beträgt allerdings nur zwanzig Minuten pro Stamm. Angesichts der hohen
Konzentration, unter der ein Preisrichter arbeiten muß und der für ihn erforderlichen Erholungsphasen zwischendurch
sollte die Zeit pro Stamm jedoch möglichst 30 Minuten betragen. Die auf jeden Stamm verwendete Zeit muß jedoch
während eines Wettbewerbs gleich bleiben. Sie muß vor Beginn der Wertungen festgesetzt werden. In Deutschland ist
die Zeit auf 30 Minuten wie bei den anderen Gesangskanarienrassen festgelegt.
Käfige
Die Käfige müssen vorschriftsmäßig sein. Im Bereich der C.O.M. haben sie deren Vorschriften zu entsprechen.
Für deutsche Vögel sind die auch im D.K.B. üblichen Harzer Einsatzbauer zugelassen.
Raumtemperatur
Im Bewertungsraum soll die Temperatur mindestens 20° C betragen. Besser ist es für die Vögel,
wenn es im Prämierungsraum noch etwas wärmer ist. Die vorher für die Aufbewahrung der Vögel vorgesehenen Räume,
wo sie vor der Bewertung stehen und dann vorbereitet werden, sollten auf jeden Fall kühler sein, aber es muß doch
mindestens eine Raumtemperatur von 16 Grad herrschen.
Ort der Bewertung:
Es sollte keine Bewertung in großen, leeren Räumen erfolgen, da dort ein Echo bzw. Widerhall durch den Gesang der Vögel
entstünde und damit eine gute Bewertung erschwert, ja verfälscht werden könnte. Auch in zu kleinen Räumen könnte es
Schwierigkeiten geben. Auch das Material der Wände und die im Raum befindlichen Gegenstände sind zu berücksichtigen.
Das bedeutet, daß auf eine richtige Raumakustik, ähnlich wie bei jeder anderen Musik, zu achten ist.
Züchter, Liebhaber und Interessenten sollen die Möglichkeit haben, der Bewertung beizuwohnen. Dies wird am besten dadurch
geregelt, daß in Kabinen bewertet wird, deren Rückseite hinter den Vögeln aus einer dunklen oder grünen Fliegengaze besteht.
Dahinter, außerhalb der Kabine, können die Zuhörer dann dem Gesang der Vögel lauschen, während drinnen der Preisrichter den
Gesang ungestört bewerten und anschließend erläutern kann. Das setzt natürlich sehr disziplinierte Zuhörer voraus, die solange
lautlos verharren können, wie der Preisrichter die Bewertung nicht abgeschlossen hat.
Solche disziplinierten Zuhörer vorausgesetzt, sind dann auch “offene“ Räume für die Bewertung zugelassen,
in denen Preisrichter und Publikum nicht voneinander getrennt sind und wo sich das Publikum entsprechend noch ruhiger
verhalten muß, damit der Liedvortrag nicht gestört wird.
Es sollten alle Umstände vermieden werden, die bei den Vögeln Angstzustände oder Streß hervorrufen könnten.
Außenfenster sind zu verhängen, durch die man von außen gestört werden könnte. Sonst würden die zu beurteilenden
Vögel sofort verstummen und eine Zeit lang keinen Gesang vortragen. Dasselbe träte bei Geräuschen von außen ein,
die durch Maschinen oder auch Unterhaltungen nahe dem Bewertungsort hervorgerufen werden.
Ganz gleich, welche störenden Umstände bei der Bewertung auftreten, sie müssen sofort abgestellt und Ruhe
und Ordnung wieder hergestellt werden. Der Wettbewerb sollte, bis sich die Situation normalisiert hat, nicht
fortgeführt werden.
Wichtig ist auch, daß keine Scheiben oder Gläser reflektieren, die die Vögel stören, insbesondere auch aus
den Reihen von Züchtern und Liebhabern, die an der Bewertung teilnehmen dürfen. Es ist besonders wichtig,
Lichtverhältnisse zu schaffen, bei denen die Vögel optimal beurteilt werden können. Es sollte immer bei
künstlichem Licht bewertet werden. Die Stärke und Anordnung der Lichtquellen darf die Kanarienvögel nicht blenden oder stören.
Während der Bewertung
Das Verhalten der an der Bewertung teilnehmenden Personen muß jederzeit vorschriftsmäßig sein.
Stille ist zu bewahren und keine Kommentare abzugeben ist eine Verpflichtung. Weder die Qualität,
noch die Dürftigkeit der zu beurteilenden Vögel darf beeinflußt werden. Es werden keine groben Bewegungen
gebilligt, noch das Herausgehen aus dem Raum vor der gewährten Zeit.
Falls Störungen auftreten sollten, muß dies der Organisation des Wettbewerbes gemeldet werden, damit
Maßnahmen ergriffen werden, die einen guten Verlauf des Wettbewerbes garantieren. Im Falle, daß das Verhalten
anwesender Personen einen korrekten Verlauf des Wettbewerbes nicht gewährleistet, muß der Veranstalter für Ruhe
und Ordnung sorgen und gegebenenfalls Ruhestörer aus den Räumlichkeiten weisen.
Disqualifikation
Es werden nur Vögel zur Beurteilung zugelassen, die gesund sind, d.h. keine sichtbaren Krankheitssymtome aufweisen.
Vögel, bei denen der Preisrichter im Zweifel ist, ob sie gesund sind, kann er disqualifizieren, ohne daß ein Einspruch zulässig ist.
Weiterhin werden sofort disqualifiziert:
Vögel, die mehr als einen Ring tragen.
Vögel, die unvorschriftsmäßige Ringe tragen.
Vorgeschrieben sind Ringe von 3 mm Durchmesser, die denen von Harzer Gesangskanarien entsprechen.
Vögel, die durch Ihr Aussehen vermuten lassen, daß sie mit Positur- oder Farbrassen gekreuzt sind, etwa sichtbar verdrehte Federn
auf dem Rücken und im Schwanz haben oder den “Rotfaktor” im Gefieder, speziell auf der Brust und am Bürzel aufweisen.
Vögel die durch ihren Gesang auf eine Kreuzung mit einem Harzer Roller oder Wasserschläger schließen lassen, was sich bei der „Aussprache“ und Länge von rollenden Touren (variaciones rodadas) zeigt, d. h. Hauptmerkmale des Harzer Roller-Gesanges sind zu hören oder Wassertouren, die typisch für Wasserschläger sind. Man sollte aber nicht vergessen, daß der Timbrado-Gesang auch Wassertouren enthält, die jedoch anders als beim Wasserschläger klingen.
Allgemeines
Jede Tour muß rein und deutlich zu erkennen sein. Was nicht klar zu identifizieren ist, kann nicht bewertet werden.
Vögel, die nicht singen oder nicht Bewertbares von sich geben, oder bei denen erhebliche Liedteile fehlen, erhalten bei der
Bewertung den Vermerk “nicht gesungen” (spanisch AFONIA) und erhalten keinerlei Benotung.
Die Vögel werden gruppenweise bewertet. Als Stamm werden vier Vögel gleichzeitig dem Preisrichter zur Bewertung vorgestellt.
Für die Prämierung von Einzelvögeln werden nur drei Einzelvögel, möglichst vom gleichen Züchter, ausgewählt. Die gleichzeitige
Bewertung von vier Timbrado-Einzelvögeln wäre nicht korrekt, da es die Schwierigkeit mit sich bringen könnte, daß der Preisrichter
verschiedene Stimm- und Gesangsqualitäten von vier Vögel aus unterschiedlichen Stämmen bestimmen muß.
Der Gesang unserer Timbrado-Kanarienvögel ist nicht nur brillant, fröhlich und sehr melodisch, sondern vor allem auch sehr vielseitig.
Deshalb darf man die Beurteilung des vom Vogel hervorgebrachten Liedes nicht überstürzen. Wir sollten dem Vogel die nötige Zeit geben
und warten, bis er sein gesamtes Lied vorgetragen hat, bevor wir eine Bewertung vornehmen. Das schließt nicht aus, daß wir zwischendurch
auch Hilfsnotizen zu den einzelnen Touren machen, um anschließend eine saubere und gerechte Beurteilung zu Papier bringen zu können.
Bewertungsbögen sind Dokumente. Änderungen oder Streichungen darauf sind unzulässig.