Vereins-Satzung
§1 Name und Sitz
Die Gemeinschaft wurde im Jahre 1997 unter dem Namen „Timbrado-Gesangskanarien-Verein und Interessengemeinschaft Deutschland“ gegründet. Der Sitz des Vereins ist Kerpen.
Als Gründungstag gilt der Tag des ersten Treffens Deutscher Timbradofreunde in Kerpen, der 25.Oktober 1997.
§2 Zweck des Timbrado-Gesangskanarien-Verein und Interessengemeinschaft Deutschland
a) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und gleicht in seiner Zielsetzung sich den Gesetzen über Vögel- Natur- und Umweltschutz an!
b) Zweck des Vereins ist die Förderung der Tierzucht, insbesondere der Zucht von Gesangskanarien.
c) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Zusammenschluss von Züchtern und Liebhabern sämtlicher Gesangskanarien, insbesondere jedoch derer, die sich der Zucht der „Timbrado-Espanol“ widmen. Und diese Vögel in Deutschland zur Anerkennung bringen wollen, bzw. damit auch span. Kulturgut in Deutschland vorstellen wollen und auch zum Zweck der Veredlung der Zuchtrichtung auch in Deutschland um in sportlichem Wettstreit die Gesangsqualität der Vögel zu verbessern.
d) Das Interesse zu wecken für Zucht und Haltung der Gesangsvögel durch Werbung und Aufklärung in allen Teilen der Bevölkerung mittels Wort und Bild.
e) Aufklärung und Beachtung der Tierschutz, Artenschutz- und Naturschutzgesetzgebung.
f ) Betreuung und Belehrung sowie Beratung der angeschlossenen Züchter.
g) Achten auf einheitliche Kennzeichnung der Vögel durch geschlossene und nicht beschädigte oder veränderte Fußringe. Die Fußringe haben 3 mm Durchmesser und haben im übrigen jeweils den Anforderungen der C.O.M. und des DKB zu entsprechen. Fußringe für Mitglieder werden für jedes Zuchtjahr über den Vereinsringwart bzw. Schatzmeister bestellt. Mitglieder, die auch der AZ oder dem DKB angeschlossen sind, können ebenfalls mit den Fußringen der AZ oder des DKB an Ausstellungen bzw. Bewertungen teilnehmen, sofern die Fußringe nicht beschädigt oder verändert sind.
h) Ehrung langjähriger oder verdienter Züchter, die sich durch Arbeit für den Verein und Interessengemeinschaft hervorgetan haben, mit einer Ehrennadel.
i) Von der Versammlung benannte Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
j) Jährliche Durchführung der Meisterschaften. Zuwendungen von Auszeichnungen und Ehrenpreisen für besondere züchterische Leistungen. Für diese Meisterschaften sind die Beschlüsse des Vereins maßgebend.
k) Austragungsort und Termin sowie die Höhe der Unkostenbeiträge werden auf einer vorhergehenden Versammlung festgelegt.
l) Die Preisrichter für die Meisterschaft werden vorgeschlagen und durch Mehrheitsbeschluß gewählt.
m) Der Verein schließt sich außerdem dem LV 06 Rheinischer Kanarienzüchter-Verband e.V. oder einem anderen Landesverband des DKB, Deutscher Kanarien-Züchter Bund e.V. an, soweit er dessen Zustimmung findet.
§3 Erwerb der Mitgliedschaft
a) Mitglied des „Timbrado-Gesangskanarien-Verein und Interessengemeinschaft Deutschland“ kann jeder Züchter werden, der den Zweck des §2 verfolgt.
b) Über den Antrag zur Aufnahme eines Züchters in den Verein entscheiden die anwesenden Mitglieder auf einer Versammlung mit Mehrheitsbeschluß.
c) Mindestens 7 Mitglieder können eine Untergruppe/ Verein bilden. Dies könnte bei Interesse nach Gebieten der Regionen in Deutschland erfolgen, jedoch sind alle diese Mitglieder ordentliche Mitglieder des „Timbrado-Gesangskanarien-Verein und Interessengemeinschaft Deutschland“.
d) Die Aufnahme erfolgt ohne Aufnahmegebühr, jedoch ist je Mitglied der volle Jahresbeitrag mit der Ringbestellung für das kommende Jahr zu zahlen.
e) Züchter, die im Herbst aufgenommen werden, und somit erst ab dem darauffolgenden Jahr Beiträge entrichten, müssen im Falle einer Teilnahme an der Prämierung des Jahres, in dem die Aufnahme erfolgte, den Beitrag nachentrichten.
f) Im Falle einer entsprechenden Qualifikation auf der Meisterschaft haben sie Anspruch auf den entsprechenden Ehrenpreis.
§4 Pflichten und Rechte der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet:
a) Die Vorschriften dieser Satzung und die in der Versammlung gefaßten Beschlüsse zu befolgen und zwecks Erreichung der Ziele des „Timbrado-Gesangskanarien-Verein und Interessengemeinschaft Deutschland“ diese durch Mitarbeit zu unterstützen.
b) Ihren geldlichen Verpflichtungen soweit diese durch Mehrheitsbeschluß festgelegt sind, gegenüber des „Timbrado-Gesangskanarien-Verein und Interessengemeinschaft Deutschland“ pünktlich nachzukommen.
Die Mitglieder sind berechtigt:
a) An allen Einrichtungen und Veranstaltungen des Vereins nach den hierfür festgelegten Bestimmungen und Richtlinien teilzunehmen.
b) Alle Mitglieder sind stimmberechtigt.
c) Sie können als Vorstandsmitglieder oder Kassenprüfer gewählt werden.
§5 Beiträge
a) Die Beiträge der Mitglieder werden auf der Jahreshauptversammlung festgelegt.
b) Der Beitrag ist mit der Ringbestellung bis zum festgelegten Termin zu zahlen.
c) Die Zahlungen sind vorzunehmen auf das Konto des „Timbrado-Gesangskanarien-Verein und Interessengemeinschaft Deutschland“, oder in bar an den Schatzmeister.
§6 Beendigung der Mitgliedschaft
a) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluß oder Auflösung der Mitgliedschaft.
b) Die Beendigung der Mitgliedschaft wird wirksam am Jahresende.
Der Ausschluß eines Mitgliedes kann durch Vorstandsbeschluß erfolgen, worüber ein Protokoll anzufertigen ist.
a) Bei Verächtlichmachung des „Timbrado-Gesangskanarien-Verein und Interessengemeinschaft Deutschland“ durch Wort und Schrift.
b) Bei Zuwiderhandlung der Satzungen des „Timbrado-Gesangskanarien-Verein und Interessengemeinschaft Deutschland“
c) Bei Schädigung in irgendeiner Form oder Art und Weise des „Timbrado-Gesangskanarien-Verein und Interessengemeinschaft Deutschland“ oder eines seiner Mitglieder.
d) Gegen diesen Beschluß auf Verlust der Mitgliedschaft (auch bei befristeter Zeit) kann innerhalb von 30 Tagen nach erfolgter Mitteilung Berufung beim Ehrengericht des LV 06, Rheinischer Kanarienzüchter-Verband e.V., bzw. des Landesverbandes des DKB dem der Verein angehört, eingelegt werden.
§7 Der Vorstand.
der geschäftsführende Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und einem Schriftführer.
Zum erweiterten Vorstand gehören:
Die Vorstandsmitglieder werden auf der Generalversammlung von den anwesenden Mitgliedern vorgeschlagen und auf 4 Jahre gewählt. Scheidet im Laufe dieser Zeit ein Vorstandsmitglied aus, so ist eine Neuwahl auf der nächsten Versammlung zu tätigen. Wiederwahl ist zulässig.
Die Tätigkeit des Vorstandes erfolgt ehrenamtlich. Jedoch sollen Barauslagen für den Verein nach Vorlage der Belege ersetzt werden.
Zur Erledigung besonderer Fälle kann der 1. Vorsitzende die Vorstandsmitglieder und im Erweiterungsfalle mit erweitertem Vorstand zu einer Sondersitzung einberufen.
Der Vorstand ist bei einer Anwesenheit von drei Vorstandsmitgliedern beschlußfähig.
§8 Verwaltung
1. Die Verwaltung des Vereins erstreckt sich nur auf die dem Verein dienenden Interessen. Befolgen aller grundsätzlichen Angelegenheiten, die auf den Versammlungen beschlossen werden. Dem Schriftführer obliegt die Protokollführung.
2. Aller Schriftverkehr der Mitglieder ist an den Vorsitzenden zu richten.
Die Geschäftsleitung obliegt dem Vorsitzenden.
3.Dem Schriftführer obliegt die Niederschrift des Protokolls und die Unterrichtung der Presse, sowie die Erfassung evtl. Vereinssachwerte. Die Abfassung des Protokolls bedarf jeweils der Genehmigung der anwesenden Mitglieder auf einer folgenden Versammlung und der Gegenzeichnung des 1. Vorsitzenden. Eine Vervielfältigung desselben Protokolls kann von den Mitgliedern angefordert werden.
4. Der Schatzmeister hat alle Einnahmen und Ausgaben des Vereins genau und übersichtlich einzutragen und mit Datum zu versehen. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben sind durch Rechnungen und Quittungen zu belegen, zu nummerieren und gesammelt aufzubewahren. Andere als durch den Haushaltsplan vorgesehene Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.Im Monat der Generalversammlung hat der Schatzmeister die Kasse abzuschließen und jedem Vorstandsmitglied einen Auszug des Kassenabschlusses zu übergeben.Jährlich wird von der Generalversammlung einer der zwei Kassenprüfer neu gewählt, die dem Vorstand nicht angehören dürfen. Die Kassenprüfer sind verpflichtet, die Kasse und die Kassenfinanzierung sorgfältig zu prüfen. Über das Ergebnis haben sie der Versammlung Mitteilung zu machen und bei ordnungsgemäßer Führung Entlastung zu beantragen. Der Kassierer hat der Versammlung eine Auflistung anzufertigen, aus der die Mitgliederstärke der Interessengemeinschaft zu ersehen ist.
5 . Der 1. Vorsitzende hat den Vorstand einzuberufen sowie die Termine der Versammlungen zu bestimmen. Mit der Einladung ist die Tagesordnung und die Anträge den Mitgliedern zuzusenden. Die Mitglieder werden schriftlich eingeladen.
§9 Versammlungen
Der „Timbrado-Gesangskanarien-Verein und Interessengemeinschaft Deutschland“ hält jährlich eine Generalversammlung ab, die durch den 1. Vorsitzenden einzuberufen ist. Die Einberufung sollte mit einer Frist von 4 Wochen erfolgen.
a) Die Generalversammlung findet als Frühjahrsversammlung möglichst im März/ April statt. Weitere Versammlungen werden auf der Generalversammlung festgelegt oder aber anläßlich einer größeren Veranstaltung von Vogelfreunden in Deutschland, z.B. einer DKB-Meisterschaft.
b) Anträge an die Generalversammlung sollen wenigstens acht Wochen vor der Versammlung an den Vorsitzenden gerichtet werden, d. h. Anträge für die Frühjahrstagung müssen in jedem Fall bis 31.12. des Vorjahres gestellt werden.
f) Die Anträge werden von ihm vervielfältigt und an die Mitglieder übersandt, damit sie vor der Versammlung bekannt sind.
g) Verspätet eingehende Anträge werden bis zur nächsten Versammlung zurückgestellt.
h) Die Einladungen zu den Versammlungen erfolgen mit der Angabe der Tagesordnung, Ort und Zeit durch den Vorsitzenden, bzw. in Beauftragung durch den Schriftführer.
i) Die Versammlung ist in jedem Fall beschlußfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde durch einfachen Mehrheitsbeschluß. Mitglieder, die nicht anwesend sein können, haben die Möglichkeit ihr Stimmrecht durch ein anderes beliebiges Mitglied ausüben zu lassen. Schriftliche Bevollmächtigung soll vorliegen!
§10 Preisrichterorganisation
Im Rahmen des Timbrado-Gesangskanarien-Verein und Interessengemeinschaft Deutschland werden Preisrichter ausgebildet und gesondert organisiert. Die Preisrichtervereinigung gibt sich eine eigene Geschäftsordnung die alle Belange der Preisrichter regelt und für eine einheitliche Bewertung sorgt. Der jeweilige Vorsitzende gehört dem erweiterten Vorstand an.
§11 Ehrengericht.
Es wird festgelegt, daß das Ehrengericht des LV 06, Rheinischer Kanarienzüchter-Verband e.V., bzw. des Landesverbandes des DKB dem der Verein angehört, zuständig ist.
§ 12 Auflösung des „Timbrado-Gesangskanarien-Verein und Interessengemeinschaft Deutschland“
Der Verein kann nur durch Beschluß der Mitglieder aufgelöst werden, jedoch ist zur Gültigkeit eine 2/3 Mehrheit erforderlich.
a) Falls bei einer Trennung von Mitgliedern mehr als die Hälfte der Mitglieder die jetzige, bzw. ursprünglichen Verein aufrecht erhalten wollen, entfallen sämtliche Ansprüche der Ausscheidenden in Bezug auf Barvermögen und Sachwerte.
b) Auf den Namen „Timbrado-Gesangskanarien-Verein und Interessengemeinschaft Deutschland“ hat der sich trennende Teil keinen Anspruch.
c) Im Falle einer Auflösung des Vereins wird das Vereinsvermögen an die ihm noch angehörenden Mitglieder, soweit sie ihren Verpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen sind, entsprechend der Mitgliederzahl prozentuell aufgeteilt.
§ 13 Schlußbestimmung
Die vorstehenden Satzungen treten mit dem Tage des Beschlusses durch die Mitglieder in Kraft.
Diese Satzungen wurden rückwirkend zum Gründungstag der Interessengemeinschaft in Kraft gesetzt und haben somit Gültigkeit.
Der Vorstand (bei Gründung):
| 1. Vorsitzender | Karl-Heinz Eibel |
| 2. Vorsitzender | Hermann-Josef Hilberath |
| 1. Schriftführer | Willem-Dirk Knees |
| 2. Schriftführer | Hermann-Josef Hilberath |
| Schatzmeister | Antonio Garrido |
| Ausbildungs-/Schulungswart | Juri Held |
| Vorsitzender der Preisrichterorganisation | Juri Held |
| Koordinater zum DKB und C.O.M. | Karl-Heinz Eibel |
Gründungsmitglieder:
Cordula Roßbach, Oberasbach
Peter Zimonczyk, Köln
Rainer Horstmann, Münster
Peter Danzl, Straubing
Klaus Speicher, Neunkirchen/Saar
Achim Cordes, Hannover
Manfred Rector, Weismain
Jürgen Schmidt, Fürth
Fraj Bouzannane, Berlin
Dieter Wende, Apolda/Thüringen
Heinz Heußen, Nettetal
Dietmar Schulz, Hagelstadt
Manfred Anklam, Borken
Willi Hege, Erftstadt
Friedhelm König, Nörvenich
Willem- Dirk Knees, Bonn
Hermann Hilberath, Rheinbach
Juri Held, Kerpen
Antonio Garrido, Kerpen
Karl-Heinz Eibel, Kerpen
Helmut Moßmann,Schuttertal
Gerlinde Nagel, Bergheim
Simon Zens, Vettweiss
Gesamt 23 Mitglieder